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Protokoll Generalversammlung 29.3.2019

PROTOKOLL

 

über die 36. Generalversammlung des Krankenpflegeverein Jagdberg, abgehalten am 29. März 2019 im Mehrzwecksaal Düns um 19 Uhr 30.

Entschuldigt: Markus Hartmann, Sigrid Schneider, Werner Schneider, Pater Niklaus

 

 

               1. Eröffnung und Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Obmann Georg Häusle eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Mitglieder und Freunde des KPV Jagdberg und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ein herzliches Grüß Gott an alle Anwesenden, vor allem an unsere Mitglieder und Mitarbeiter von der Pflege und des MOHI. Ein besonderer Gruß an unsere Ehrenmitglieder Claudia German und Siegfried Jenni aus Schlins. Besonders freut uns auch die Anwesenheit von Herrn Herbert Schwendinger und Frau Kitty Hertnagel, ein Gruß an Dr. Herrnhof und Herrn Norbert Schnetzer. Danke auch für das Kommen an die Bürgermeister Anton Gohm, Anton Metzler, Gerold Mähr, Walter Rauch, Anton Mähr und Frau Bürgermeister Gaby Mähr. Ein besonderer Dank an unsere MOHI Mitarbeiter die wieder die Bewirtung übernommen haben.
Zu Getränken und einem kleinen Imbiss sind alle herzlich eingeladen, für freiwillige Spenden sagen wir DANKE!
Im Anschluss an die Versammlung erfolgt ein Vortrag von Norbert Schnetzer zum Thema Umgang mit Demenz.

 

         2.  Gedenken an verstorbene Mitglieder

 

Obmann Georg Häusle bittet um eine Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder. Im letzten Jahr sind 20 Mitglieder verstorben.

 

          3. Tätigkeitsberichte:

 

Obmann Georg Häusle

Der Vorstand führt den Verein ehrenamtlich. Zu den Aufgaben gehört die Organisation und die Betreuung von KPV, MOHI und Case Management.
Unsere Mitarbeiter in der Pflege sind Frau Irene Darvai als Pflegeleiterin, Ute Aberer, Almut Allgäuer, Arno Maletic und Brigitte Trautz, die auch die Agenden als Casemanagerin innehat. Ebenfalls im Team ist Frau Gabi Furxer als Leiterin des MOHI.
Georg bedankt vor allem bei den Mitarbeiterinnen für die tollen Leistungen die täglich erbracht werden.
Im Jahre 2018 waren mehrere Vorstandssitzungen, eine erweiterte Vorstandssitzung, die notwendigen Fortbildungen und Besuch von Veranstaltungen zählen ebenfalls zu den erledigten Aufgaben.
Die EU Datenschutzverordnung wurde mit enormen zusätzlichen Aufwand umgesetzt.
Das Highlight war sicher die Eröffnung des Tagestreff in Satteins.
Am 17.10.2018 erfolgte die Schlüsselübergabe, im November erfolgte der Umzug von Schlins nach Satteins, anschließend wurde am 10.11.2018 zum Tag der offenen Tür geladen, der Besucherandrang war enorm. Ein herzliches Danke an alle Mitarbeiterinnen des MOHI, allen voran Frau Gabi Furxer die die Hauptorganisation mit bravour erledigt hat.
Das Projekt hat auch beim Land großes Lob eingebracht.

Im Herbst wurde das Projekt gerontopsychiatrische Pflege für den Bereich Walgau gestartet, die Betreuung erfolgt unter dem KPV Nenzing. Mehr Informationen erfolgen unter Punkt 8.

Durch die hervorragende Zusammenarbeit von Pflege, MOHI und Casemanagement und die engagierten Mitglieder im Ausschuss sind wir sicherlich auch in Zukunft in der Lage die anstehenden Probleme zu lösen.

Mitarbeiterteam Pflege, MOHI und Casemanagement

Irene Darvai begrüßt die Anwesenden recht herzlich und stellt ihren bisherigen beruflichen Werdegang der Versammlung vor. Nach der Ausbildung zur DKGP hat sie einige Jahre an verschiedenen Orten in der Altenbetreuung gearbeitet. Sie ist froh, dass sie den Schritt in die Hauskrankenpflege gemacht hat.
Ihr ist sehr wichtig, dass die Mitarbeiter auch die angebotenen Fortbildungen absolvieren. Im Weiteren möchte sie gerne die Aktion 75+ vorstellen und legt die Teilnahme an dieser Aktion allen ans Herz.
2018 wurden 156 verschiedene Personen betreut, insgesamt 4 702 Hausbesuche wurden absolviert, also ungefähr 18 Hausbesuche pro Tag, welche von zwei Pflegepersonen durchgeführt werden.

Brigitte Trautz begrüßt die Versammlung und informiert über verschiedene Möglichkeiten im häuslichen Bereich. Hier steht an erster Stelle der Anspruch an Pflegegeld, es gibt auch einen Zuschuss vom Land an Pflegegeldern, im Weiteren ist die 24 Stunden Betreuung sehr weit verbreitet, auch hier gibt es Förderungen. Neu ab Jänner 2019 ist die Landesförderung für Pflege zu Hause. Eine sehr gute Entlastung ist auch die Übergangspflege oder die Urlaubspflege. Eine weitere Möglichkeit ist die Heimaufnahme, allerdings sind die Wartelisten lang, es sind wohl genug Heimplätze vorhanden, jedoch zu wenig Pflegepersonal. Gerne ist sie im Anschluss an die Versammlung für Informationen bereit.

Gabi Furxer berichtet, dass vom MOHI Jagdberg im Jahre 2018 von 51 Helferinnen 106 Klienten in insgesamt 10 642 geleisteten Stunden. Für zehnjährige Tätigkeit beim MOHI wurden Kerstin Zimmermann und Christine Marte geehrt. Die ARGE unterstützt den MOHI immer mit Fortbildungen, diese werden gerne von den Mitarbeiterinnen angenommen.
Gabi Furxer berichtet weiters über die abgehaltenen Vorträge und Seminare.
Im September 2018 fand der jährliche Ausflug statt.

Der Tagestreff hat Dienstag und Donnerstag geöffnet, der Umzug ging problemlos von statten. Im letzten Jahr wurden im Tagestreff insgesamt 4 176 Stunden von 9 MOHI Mitarbeitern/innen für 22 Gäste geleistet. Falls jemand Interesse am Tagestreff hat ist Gabi Furxer gerne bereit im Anschluss an die Versammlung Rede und Antwort zu geben.

Im Namen von allen MitarbeiterInnen bedankt sich Brigitte Trautz bei den Vorstandsmitgliedern, bei den Gemeinden, beim Sozialzentrum und bei den Ärzten für die hervorragende Zusammenarbeit. Nicht als letztes ein Dank an alle Mitglieder und an alle Klienten für ihr Verständnis und für ihre Unterstützung.

Georg bedankt sich für die Vorstellung der Berichte, welche von der Versammlung einstimmig angenommen werden.

 

 

            4. Rechnungsabschluss 2018

 

Kassier Otmar Berchtel erläutert den Jahresabschluss 2018 und verliest den    Kassabericht über das Geschäftsjahr 2018, welches mit einem Überschuss von Euro 8 091,48 abgeschlossen wurde.

Beim MOHI ergibt sich für das Jahr 2018 ein Abgang von Euro 39 932,61. Dieser Abgang wird anteilig nach Einwohner von den Mitgliedsgemeinden abgedeckt.

Im Jahr 2018 errechnen sich somit die geleisteten Kosten der Gemeinden pro Einwohner für Sockelbeitrag und Abgang MOHI mit Euro 9,85.

Frau Rauter Martina berichtet, dass am 21.3.2019 gemeinsam mit Markus Hartmann eine Kassaprüfung bei Otmar Berchtel durchgeführt wurde. Die Geldbestände stimmen mit den Bankauszügen und dem Kassabericht überein. Das inzwischen umfangreiche Aufgabengebiet wurde ordnungsgemäß erledigt, die Buchhaltung wird hervorragend geführt. Sie bedankt sich im Namen aller Mitglieder bei Otmar Berchtel für die hervorragende Arbeit als Kassier und bittet um Entlastung von Kassier und Vorstand.

Der Rechnungsabschluss 2018 wird einstimmig genehmigt, ebenso ist somit der Vorstand entlastet.

 

 

      5. Ehrung Vorstandsmitglied Kassier Otmar Berchtel

 

Otmar Berchtel ist 25 Jahre Kassier des KPV Jagdberg. Er hat das Amt von seinem Vater Willi Berchtel im Mai 1993 übernommen. In dieser Zeit hat er als Kassier die Mitgliederverwaltung, die Abwicklung der Spenden und die Förderansuchen mit seiner bekannten Genauigkeit erledigt, er erstellt die Jahresabschlüsse und die Planrechnungen immer auf den Punkt.
Otmar übt sein Ehrenamt als Kassier engagiert, gewissenhaft und immer zum Wohle der alten und betagten Menschen im KPV Jagdberg aus.Am 25.10.2018 wurde Otmar im Rahmen der Dankefeier durch das Land Vorarlberg geehrt und hat dafür entsprechende Urkunden erhalten.
Wir danken Otmar Berchtel für die geleistete ehrenamtliche Arbeit und hoffen, dass er uns noch viele Jahre zur Verfügung stehen wird.
Im Anschluss überreicht Georg Häusle an Otmar als kleine Anerkennung zwei Vorarlberg Card für ihn und seine Frau Conni.
Otmar macht einen kurzen Rückblick über sein Amt, was er immer noch mit viel Freude und Engagement erledigt. An dieser Stelle dankt er dem Vorstand und den Pflegemitarbeiterinnen, ein großer Dank auch an seine Frau Conni, ohne deren Unterstützung dies nicht möglich gewesen wäre.

 

 

      6. Bestellung Kassaprüfer

 

Günter Berchtel würde das Amt des Kassaprüfers annehmen. Die Versammlung nimmt diesen Vorschlag einstimmig an.

 

       7. Anträge von Mitgliedern

 

Es sind keine Anträge von  Mitgliedern eingegangen

 

       8. Informationen von Frau Daniele Gassner zur ambulanten gerontopsychiatrischen Pflege

 

Frau Gassner betreut seit 1. Oktober 2018 dieses Projekt. Sinn des Projektes ist Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen solange wie möglich zu Hause zu betreuen, es werden auch Beratungen für Begleitpersonen angeboten, angeboten wird auch die Unterstützung vom MOHI. Voraussetzung ist lediglich das Einverständnis des Betroffenen, Kosten fallen keine an. Die Betreuung kann direkt angefordert werden, ohne jede Verschreibung bzw. Überweisung eines Arztes. Derzeit werden 16 Patienten betreut und das Projekt hat sich ganz gut etabliert.

 

       9. Allfälliges

 

Herr Schwendinger vom Landesverband der Hauskrankenpflege bedankt sich für die Einladung und ein herzliches Grüß Gott an die Versammlung, ein besonderer Gruß an die sechs BürgermeisterIn.
Die Idee der Krankenpflegevereine im Ländle ist einzigartig in Österreich – viele Mitglieder, ehrenamtliche Funktionäre und top ausgebildete Mitarbeiter.
Er weist auf den Mangel an Pflegekräften österreichweit hin. Auch aus öffentlicher Sicht wird darauf verwiesen, dass auf jeden Fall für die Pflege und die Betreuung unserer Alten und Kranken Mittel und Wege gefunden werden müssen, er hofft, dass dies weiterhin gewährleisten ist.
Den Mitarbeitern in der Pflege und vom MOHI werden für menschliche Nähe und nicht nur für die Pflege ein großes Lob ausgesprochen. Nicht zu vergessen sind die Leistung von pflegenden Angehörigen. Das Zusammenwirken von vielen Menschen, wie HOSPIZ, Ärzte usw. erweitern das Angebot.
62 000 Familien bekennen sich in Vorarlberg zu den Vereinen, das sind fast 40 % der Bevölkerung. Mitglied kann natürlich jeder werden und 30 Euro pro Jahr sind sicherlich erschwinglich, er bittet also die Versammlung auf das Angebot und auf eine mögliche Mitgliedschaft auch im Bekanntenkreis aufmerksam zu machen.
Ein besonderer Dank an Otmar Berchtel und an Georg Häusle. Der KPV Jagdberg kann stolz auf die erbrachten Leistungen sein, er wünscht weiterhin viel Erfolg und Freude am Amt.

Frau Hertnagl vom MOHI Landesverband bedankt sich für die Einladung und gratuliert Otmar Berchtel für die 25jährige Tätigkeit.
Der MOHI Jagdberg hat ca. 15 000 Stunden geleistet, das ergibt eine Wertschöpfung von 195 000,00 Euro. Dieser Wertschöpfung bleibt in der Region. Noch wichtiger ist der ideelle Wert der Betreuung.
Ein besonderer Dank an die Einsatzleiterin Frau Gabi Furxer für die geleistete Arbeit, Dank an alle Helfer für das Engagement und für das Einfühlungsvermögen, danke dem Pflegepersonal des KPV.
Ein Thema ist vor allem die Einstellung von Heimhelferinnen, hier ein Aufruf an die Bürgermeister sich dafür einzusetzen, dies vor allem auch im Gemeindeverband.
Für die weitere Zukunft wünscht Frau Hertnagl alles Gute und weiterhin viel Freude.

Bgm. Gerold Mähr überbringt stellvertretend für alle Bürgermeisterkollegen die Grußworte an die Versammlung, es freut in besonders, dass auch Altbürgermeister anwesend sind, die die Weichen für die Gründung des Vereins gestellt haben.
Ein Danke an den Vorstand, hier sei erwähnt Obmann Georg Häusle und Otmar Berchtel. Dem Pflegepersonal ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Die größte Herausforderung in Zukunft wird sicherlich sein genug Pflegebetten anbieten zu können und eine gute Pflege für alle zu gewährleisten.
Gerold Mähr sagt wie bisher die finanzielle Unterstützung der Gemeinden im Rahmen der Möglichkeiten zu.

Zum Abschluss bedankt sich Georg Häusle nochmals bei den Mitarbeitern, er bedankt sich bei den Gemeinden, die zu 100 % hinter dem Verein stehen.

Obmann Georg Häusle schließt die 36. Generalversammlung des KPV Jagdberg, bedankt sich bei allen für ihr Kommen und bittet um Aufmerksamkeit für den anschließenden Vortrag über den Umgang mit dementen Menschen unter dem Titel «Der Tag als die Handtasche im Kühlschrank stand».

 

Ende der Versammlung: 20 Uhr 40

 

Schriftführerin Anita Lins

 

 

EINLADUNG

 

Der Vorstand des Krankenpflegevereines Jagdberg lädt alle Mitglieder und Interessenten zur

  1. Generalversammlung

am Freitag, dem 29. März 2019 um 19 Uhr 30 im Mehrzwecksaal Düns recht herzlich ein.

 

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
  3. Tätigkeitsberichte:

Obmann Georg Häusle
Pflegeleiterin DGKP Irene Darvai
Einsatzleiterin Case Management DGKP Brigitte Trautz
Einsatzleiterin MOHI/Tagestreff Gabi Furxer

 

        4. Annahme und GenehmigungRechnungsabschluss 2018:

 

Bericht des Kassier
Stellungnahme der Rechnungsprüfer
Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2018
Entlastung des Vorstandes

 

  1. Ehrung Vorstandsmitglied Kassier Otmar Berchtel
  2. Bestellung eines Rechnungsprüfers
  3. Beratung über Anträge von Mitgliedern die mindestens eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung eingebracht wurden
  4. Informationen über die ambulante gerontopsychiatrische Pflege für den Bereich unterer Walgau – vorgebracht von Dipl.psych.GKPin Daniele Gassner und Dipl.psych.GKPin Elke Sperger
  5. Allfälliges

Im Anschluss an die Versammlung wird Norbert Schnetzer, ehemaliger Pflegedirektor im LKH Rankweil, einen interessanten Vortrag über den Umgang mit dementen Menschen unter dem Titel „Der Tag an dem die Handtasche im Kühlschrank stand“ halten.

Wir freuen uns auf Euer kommen!

Obmann Georg Häusle

Zu Getränken und einem kleinen Imbiss sind die Besucher der Generalversammlung recht herzlich vom KPV Jagdberg eingeladen!

 

 

 

 

Die 36. Generalversammlung des Krankenpflegevereins Jagdberg findet am

 

29. März 2019 um 19 h 30 im Mehrzwecksaal in Düns

 

statt.

 

Bitte Termin vormerken – Einladung mit Tagesordnung folgt!

Pflegeleitung ab 1.1.2019

Auf eigenen Wunsch hat Frau Gerda Winkler ihre Tätigkeit beim KPV Jagdberg beendet. Für ihren vorbildlichen Einsatz während der vergangenen Jahre bedanken wir uns recht herzlich und wünschen ihr zum Start ins neue Berufsleben viel Glück und gutes Gelingen!

 

Mit Frau Darvai Irene haben wir seit 1.11.2018 eine hervorragende Fachkraft im Team des KPV, seit 1.1.2019 hat Frau Darvai die Pflegeleitung übernommen. Wir freuen uns auf eine gute gemeinsame Zusammenarbeit!

 

 

   DGKS Irene Darvai

Neues Dienstfahrzeug

Verlässliche Mobilität

Seit über 34 Jahren ist der Krankenpflegeverein Jagdberg für die ambulante Pflege unterwegs. Qualifizierte Pflegefachkräfte leisten jährlich über 5000 Hausbesuche. Das Team ist 365 Tage im Jahr mit zwei Dienstfahrzeugen für ihre Patienten im Einsatz. In dem großen Betreuungsgebiet Satteins, Schlins, Schnifis, Röns, Düns und Dünserberg ist daher eine gut funktionierende Mobilität des Pflegepersonals ein Muss. Um der Verkehrssicherheit zu entsprechen und besonders während der Wintermonate eine Versorgung der Patienten in Hanglage sicher zu stellen, wurde vor kurzem ein Dienstauto durch ein neues Fiat Allradfahrzeug ersetzt.

 

Obmann Georg Häusle, Pflegeleiterin DGKS Irene Darvai, DGKS Arno Maletic bei der Schlüsselübergabe

 

 

Tagestreff in Satteins

Durch die gute Vorbereitung und tatkräftige Unterstützung des Tagestreffs Teams konnte die Übersiedlung nach Satteins in die Alte Schlinserstraße termingerecht durchgeführt werden. Unter dem Motto „Einblicke“ öffneten wir am 10. November zum ersten Mal die Türen der neuen Räumlichkeiten.

Die zahlreichen Besucher lobten die hellen Räumlichkeiten und den idealen Standort des neuen Gebäudes. Einen herzlichen Dank an die Jagdberg Gemeinden, welche dieses wertschätzende Projekt zur Entlastung der betreuenden Angehörigen ermöglicht haben.

 

      

Statuten

 

Statuten des Krankenpflegevereins Jagdberg

Die in diesen Statuten verwendeten Personen bezogenen Ausdrücke umfassen gleichermaßen Frauen und Männer. Funktionen können sowohl mit der weiblichen wie männlichen Ausdrucksform bezeichnet werden
§ 1
Name, Sitz und Tätigkeit des Vereins

Der Verein führt den Namen Krankenpflegeverein Jagdberg, hat seinen Sitz in Oberdorf 15, 6822 Satteins  und erstreckt seine Tätigkeit auf die Gemeinden Satteins, Schlins, Schnifis, Düns, Röns, Dünserberg. Der Verein ist unpolitisch, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

§ 2
Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Krankenfürsorge und die Betreuung von hilf- und pflegebedürftigen Menschen. Er ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen, das Leid von kranken Menschen zu lindern und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Außerdem ist der Verein Rechtsträger des „Mobilen Hilfsdienstes“. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt gemeinnützig, im Wesentlichen mildtätig (humanitär, wohltätig) und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

§ 3
Mittel und Aufgaben zur Erreichung des Vereinszweckes

Der Vereinszweck soll durch folgende ideelle und materielle Mittel erreicht werden

Als ideelle Mittel dienen:

Durchführung der allgemeinen und medizinischen Hauskrankenpflege von pflegebedürftigen Menschen durch entsprechendes Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.

Die Hauskrankenpflege schließt insbesondere mit ein:

1)       Förderung der Gesundheitsberatung und der Information in gesundheitlichen Belangen im weitesten Sinne

2)       begleitende Gespräche mit den Angehörigen in der Pflege, Sterbebegleitung,    etc.

3)       Förderungen der Aktivierung der Nachbarschaftshilfe und dergleichen

4)       Bereitstellung und/oder Vermittlung der notwendigen Pflegebehelfe und sonstiger (Hilfs-) Mittel

5)       Durchführung, Unterstützung, Koordinierung und Vermittlung des Mobilen Hilfsdienstes und im Weiteren von Betreuungsdiensten verschiedenster Art, insbesondere von sozialen, betreuerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen

6)       Zusammenarbeit mit therapeutischen Diensten (z.B. Physiko-, Ergo-, Logo-  Therapeuten), sowie mit professionellen sozialen Diensten und anderen Organisationen und Institutionen

7)      Beratung, Vorträge, Kurse und Erstellung von Informationsmaterial sowie von Mitteilungsblättern und Mitgliederzeitschriften betreffend die Hauskrankenpflege und den Mobilen Hilfsdienst

Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

1)       Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, etc.

2)       Spenden und sonstige Unterstützungen

3)       Widmungen, Legate, Stiftungen und dergleichen

4)       Pflege-, Betreuungsbeiträge und andere Zuwendungen

5)       Beiträge der Gemeinden, des Landes, der Krankenkassen sowie anderer Einrichtungen oder Institutionen

6)       Einnahmen aus diversen Vereinsaktivitäte

§ 4
Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, unterstützende und Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
  3. Unterstützende Mitglieder sind solche, die den Verein fördern. Sie haben kein Stimmrecht.
  4. Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein dazu ernannt werden

§ 5
Mitgliedschaft

Mitglied des Vereines können alle physischen Personen für sich (Einzelmitgliedschaft), der Ehegatte/die Ehegattin (Lebensgefährte/Lebensgefährtin) und die im gemeinsamen Haushalt lebenden, nicht selbst erhaltungsfähigen Personen (Familienmitgliedschaft) werden, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsbereich des Vereins haben. Die Mitgliedschaft wird durch die Beitrittserklärung und die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Die Generalversammlung kann Mitglieder, die sich besonders verdient um den Verein oder den Vereinszweck gemacht haben, auf Vorschlag des Vereinsvorstandes zu Ehrenmitgliedern ernennen.

§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft

1)       Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

2)       Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen, muss jedoch gegenüber einem Vorstandsmitglied vorher schriftlich erklärt werden.

3)       Die Mitgliedschaft erlischt bei 2-jährigem Verzug der Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnungen zum 31.12.

4)       Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaftem              Verhalten verfügt werden.

5)       Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Punkt 4) genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des                              Vorstandes beschlossen werden.

6)       Bei Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde erfolgt auf Wunsch die Übernahme der Mitgliedschaft im dortigen Krankenpflegeverein.

7)       Bei dauerhaftem Übertritt in ein Altersheim, Pflegeheim oder Krankenhaus besteht für Einzelmitglieder keine Verpflichtung zur Zahlung des               Mitgliedsbeitrages mehr. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn kein Mitgliedsbeitrag mehr entrichtet wird.

8)       Wird der Mitgliedsbeitrag in den Fällen von Punkt 6) und 7) trotzdem weiterhin entrichtet, so bleibt die Mitgliedschaft bestehen.

9)       Ausgetretene bzw. ausgeschlossene Mitglieder können dem Verein gegenüber keine Ansprüche irgendwelcher Art stellen. Sie verlieren alle aus                 dem Vereinsleben erworbenen Rechte.

§ 7
Rechte und Pflichten

1)      Die Mitglieder und die Ehrenmitglieder sind berechtigt, an allen Versammlungen des Vereines teilzunehmen und die Angebote des Vereins zu beanspruchen. In der Generalversammlung haben nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder das aktive und passive Wahlrecht.

2)       Hauskrankenpflege wird grundsätzlich jeder kranken und pflegebedürftigen Person in den Gemeinden des Tätigkeitsbereiches – soweit dies dem Pflegepersonal/Betreuungspersonal und dem Verein zumutbar ist – geleistet. Der Ehegatte/die Ehegattin (Lebensgefährte/Lebensgefährtin) und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sind bei Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege dem Mitglied gleichgestellt.

3)       Falls ein Nichtmitglied erst bei Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege Mitglied wird, behält sich der Verein vor, eine Aufnahmegebühr, deren Höhe vom Vereinsvorstand zu beschließen ist, zu verlangen.

4)       Der Verein behält sich außerdem vor, insbesondere bei Nicht-Mitgliedern einen entsprechenden Pflegekostenanteil, dessen Höhe vom Vereinsvorstand bestimmt wird, einzuheben.

5)       Eine Ausnahme von den Verpflichtungen gemäß Punkt 3) und 4) kann im Einzelfall der Obmann gemeinsam mit dem Kassier gewähren. Darüber ist  dem Vorstand bei dessen nächster Sitzung zu berichten.

6)       Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch der Zweck und das Ansehen des Vereins Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

7)       Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe auf Zahlungsaufforderung mittels Erlagschein oder auf eine andere vom Vorstand vorgegebene Art zu den von diesem festgelegten Fristen zu bezahlen.

§ 8
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

die Generalversammlung

der Vorstand

die Rechnungsprüfer

das Schiedsgericht

 

§ 9
Die Generalversammlung

1)      Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung hat einmal jährlich stattzufinden.

2)      Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung, auf schriftlich begründetem Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (§ 7, Pkt. 1) oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen drei Wochen stattzufinden.

3)      Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich durch den Vorstand einzuladen, wobei gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben ist. Die Einladung kann auch ersatzweise durch das Gemeindeblatt erfolgen.

4)      Anträge zur Generalversammlung sind mindestens eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

5)      Über die nachträgliche Aufnahme von Anträgen in die Tagesordnung entscheidet die Generalversammlung mit einfacher Mehrheit. Diese Anträge können ggf. nur beraten werden. Eine Beschlussfassung darüber ist nicht möglich.

6)       Bei der Generalversammlung sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

7)      Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

8)      Die Wahlen und die Beschlussfassungen erfolgen in der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereins geändert werden sollen, bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

9)      Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen außer-ordentlichen Generalversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

10)     Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.

11)     Gültige Beschlüsse, ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außer-ordentlichen Generalversammlung, können nur zur bekannt gegebenen Tagesordnung gefasst werden.

12)     Über jede Generalversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen. Diese ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen.

§ 10
Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

1)      Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses

2)      Entlastung des Vorstandes

3)      Bestellung und Enthebung des Obmannes, der übrigen Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer

4)      Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

5)      Entscheidung über die Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft

6)      Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss von der Mitgliedschaft

7)      Beschlussfassung über die Statutenänderung

8)      Beschlussfassung über die freiwillige Auflösung des Vereins

9)      Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Punkte

10)     Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Vereins

§ 11
Der Vorstand

1)      Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern und zwar aus dem Obmann, seinem Stellvertreter, dem Kassier, dem Schriftführer sowie fünf Beiräten.

2)      Der Vorstand, der von der Generalversammlung gewählt wird, hat bei Ausscheiden eines Mitgliedes das Recht, an seiner Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. Dafür ist bei der nächsten Generalversammlung die Genehmigung derselben einzuholen. Fällt der gesamte Vorstand aus, ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen.

Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jedes Mitglied oder Ehrenmitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.

3)      Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes. Eine Wiederwahl ist möglich.

4)      Der Vorstand wird vom Obmann, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter mündlich oder schriftlich einberufen. Ist auch dieser auf unabsehbar lange Zeit verhindert, so darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.

5)      Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eine Woche vorher eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.

6)      Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

7)      Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so führt das an Jahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz.

8)      Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Beratungen im Vorstand und deren Ergebnis, im Besonderen soweit sie den Pflegebereich, das Personal und die Finanzen betreffen, für sich zu behalten. Die Information an die Mitglieder über das Vereinsgeschehen erfolgt im Rahmen der Vereinsstatuten.

9)      Außer durch den Tod und den Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung oder Rücktritt.

10)     Die Generalversammlung kann jederzeit den ganzen Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihrer Funktion entheben. Die Enthebung tritt mit der Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitgliedes in Kraft.

11)     Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Wahl bzw. der Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.

§ 12
Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

1)       Vorbereitung der Generalversammlung

2)       Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen

3)       Entscheidung über die Verwaltung des Vereinsvermögens

4)       Entscheidung über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern

5)       Vorschlag der Ernennung von Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern an die Generalversammlung

6)       Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins sowie grundsätzliche Entscheidungen über deren Einsatz

7)       Aufgaben betreffend die Organisation und den laufenden Betrieb der Hauskrankenpflege, soweit sie nicht in den eigentlichen pflegerischen Bereich fallen, gemäß der von ihm beschlossenen bzw. zu beschließenden Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben einzelner Vorstandsmitglieder

1)       Der Obmann ist der höchste Vereinsfunktionär.

(a)  Ihm obliegen die Vertretung des Vereins nach außen und die Abwicklung der laufenden vereinsinternen Geschäfte, sofern sie nicht anderen                        Organen übertragen werden.

(b)  Er führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.

(c)  Bei Gefahr in Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungskreis der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen,                   in eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen. Diese bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige                     Vereinsorgan.

(d)  Er erstellt den Rechenschaftsbericht für die Generalversammlung.

(e)  Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins sind vom Obmann, den Verein verpflichtende Urkunden vom Obmann und vom Kassier oder Schriftführer, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam zu unterfertigen. In Geldangelegenheiten haben der Obmann und der Kassier gemeinsam zu unterfertigen.

2)       Der Obmann-Stellvertreter übernimmt die Funktion des Obmannes bei dessen Verhinderung. Im Normalfall übt er die Funktion eines Beirates im Vorstand aus.

3)       Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins           verantwortlich. Er erstellt den Rechnungsabschluss für die Generalversammlung.

4)       Der Schriftführer erstellt die Niederschriften über die           Generalversammlungen und die Sitzungen des Vorstandes.

5)       Im eigenen Namen oder für einen anderen geschlossene Geschäfte eines Vorstandsmitglieds mit dem Verein (In-Sich-Geschäfte) bedürfen der Zustimmung eines anderen, zur Vertretung oder Geschäftsführung befugten Organs.

§ 14
Rechnungsprüfer

Die zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl sollte so erfolgen, dass nicht gleichzeitig beide Rechnungsprüfer neu gewählt werden.

Den Rechnungsprüfern ob liegen die laufende Geschäftskontrolle, die Prüfung des Rechnungsabschlusses und die Kontrolle der Buchhaltung. Den Rechnungsprüfern obliegt außerdem die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.

Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten und einen entsprechenden Antrag bzgl. der Entlastung des Vorstandes, im Besonderen des Kassiers und des Obmannes zu stellen.

Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.

Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 sinngemäß.

§ 15
Geschäftsführer

Der Vorstand kann zur Entlastung des Obmanns einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist für die Abwicklung der ihm übertragenen laufenden Geschäfte des Vereins gemäß den Anweisungen des Obmannes verantwortlich. Der Geschäftsführer ist berechtigt, den Verein gemeinsam mit dem Obmann nach außen zu vertreten.

Ist der Obmann verhindert, so erfolgt seine Vertretung durch den Obmann-Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so geht die Vertretung auf den Kassier über.

Die weitergehenden Details über die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers werden ggf. in einer eigenen Geschäftsordnung festgelegt, die vom Vorstand zu beschließen ist

§ 16
Schiedsgericht

1)      In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.

2)      Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 10 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht.

3)      Diese wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.

4)      Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind endgültig.

§ 17
Auflösung des Vereins

1)      Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung und nur mit Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

2)      Die Generalversammlung hat auch, sofern Vereinsvermögen vorhanden ist, über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdecken der Passiva noch verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.

3)      Das nach Abdecken der Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen soll  wo möglich den Mitgliedsgemeinden bis zur Gründung eines neuen Vereins mit demselben Vereinszweck (ausschließlich für mildtätige Zwecke im Sinne des § 2) übertragen werden. Die Übertragung erfolgt treuhänderisch.

4)       Das Vereinsvermögen ist im Falle der freiwilligen Auflösung, der Liquidation, bei behördlicher Aufhebung des Vereins, sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ausschließlich und unmittelbar nur für spendenbegünstigte Zwecke im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 3 lit. a bis c EStG 1988 zu verwenden.

5)      Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen. Er ist auch verpflichtet, die freiwillige Auflösung innerhalb derselben Frist in einem amtlichen Blatt (z.B. Gemeindeblatt) zu verlautbaren.

§ 18
Sonstiges

Die Daten der Mitglieder werden elektronisch verwaltet.

 

Satteins, am 19. April 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung | Hauskrankenpflege

 

 

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen

können Sie sich wenden?

 

Krankenpflegeverein Jagdberg

Georg Häusle

ZVR: 951351822

Oberdorf 15, 6822 Satteins

05524/22 3 48

pflege@krankenpflegeverein-jagdberg.at

 

 

  1. Für welchen Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden

die Daten verarbeitet?

 

Wir verarbeiten Daten

gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung

gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (GuKG)

gemäß Art 6 Abs 1 lit a DSGVO mit Ihrer Einwilligung

gemäß Art 6 Abs 1 lit e DSGVO und Art 9 Abs 2 lit j DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Betreuungs- und Pflegeverlaufsstatistik zur Beurteilung des Bedarfs und Planung)  gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen) oder den berechtigten Interessen eines Dritten (Verarbeitung, soweit dies zum Schutz Dritter erforderlich ist und das Interesse der Mitteilung das Geheimhaltungsinteresse überwiegt, vgl. § 8 Abs 1 GuKG).

 

Basiert die Verarbeitung Ihrer Daten auf einer Einwilligung, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit per e-Mail pflege@krankenpflegeverein-jagdberg.at oder schriftlich Oberdorf 15, 6822 Satteins zu widerrufen; es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung dadurch nicht berührt wird.

 

Datenverarbeitung zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung

Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer, nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlich sind oder von Ihnen darüber hinaus bekannt gegeben werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen (sie identifizierbar machen).

 

Sofern sich Ihre persönlichen Daten (Telefonnummer usw.) ändern, ersuchen wir um

entsprechende Mitteilung.

 

Mitgliedschaft beim Krankenpflegeverein

Die Hauskrankenpflege basiert auf dem Solidaritätsgedanken. Mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag sichern Sie sich das Recht auf Pflege und Betreuung in Ihrem Zuhause, sobald Sie diese benötigen und fördern gleichzeitig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Vorarlberg.

 

Für diesen Zweck verarbeiten wir nachfolgende Daten:

Vorname, Nachname, Geschlecht, Adresse, Geburtsdatum, e-Mailadresse, Telefonnummer, sonstige Information, die bei der Anmeldung bekannt gegeben wir. Im Falle einer Familienmitgliedschaft zudem: Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum des Ehegatten / der Ehegattin bzw. der im gemeinsamen Haushalt lebenden, nicht selbst erhaltungsfähigen Personen Verrechnungsdaten.

 

Inanspruchnahme einer Pflege – Die Hauskrankenpflege umfasst:

die Durchführung der allgemeinen und medizinischen Hauskrankenpflege von pflegebedürftigen Menschen durch entsprechendes Fachpersonal in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten;

die Förderung der Gesundheitsberatung und Information in gesundheitlichen Belangen; begleitende Gespräche mit den Angehörigen in der Pflege, Sterbebegleitung etc.; die Förderung, Vermittlung und Aktivierung von Nachbarschaftshilfe sowie weiterer Betreuungsdienste / therapeutischer Hilfen; die Bereitstellung und / oder Vermittlung der notwendigen Pflegebehelfe und sonstiger (Hilfs-)Mittel.

 

 

Zu diesem Zweck verarbeiten wir nachfolgende Daten:

Stammdaten der pflegebedürftigen Person und des relevanten Umfelds (gesetzlicher Vertreter, Angehörige, Bezugspersonen, BetreuerInnen, ÄrztInnen,…) Automationsunterstützt erstellte und archivierte Textdokumente (Korrespondenz, Rechnungen, Mietvertrag für Pflegebett bzw. sonstige Pflegebehelfe…) und e-Mails sowie Dokumente (ärztliche Anordnung,…) Dokumentation der durchgeführten Leistung(en) einschließlich Gesundheitsdaten (Pflegeanamnese, Pflegediagnose, Pflegeplanung, Pflegemaßnahmen).

 

 

  1. Woher erhalten wir die Daten?

 

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten wir von Ihnen selbst bzw. Ihrem gesetzlichen Vertreter (Beitrittserklärung / bei Inanspruchnahme einer Pflegeleistung) von Dritten bei (beabsichtigter) Inanspruchnahme einer Pflege (Angehörige / Bezugspersonen, Case Management, Mobiler Hilfsdienst, ÄrztInnen, anderen Personen, Krankenversicherung…) durch Einsicht in öffentliche Register (etwa: Telefonbuch).

 

 

  1. Wer erhält meine Daten?

 

Innerhalb des Vereins haben diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen Pflichten oder aufgrund berechtigter Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten von uns beauftragte Auftragsverarbeiter (insb. IT- sowie Backoffice-Dienstleister) oder sonstige Einrichtungen / Personen Ihre Daten, sofern diese die Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen Leistung, die sie für uns erbringen, benötigen (etwa: Steuerberater, der externe Buchhaltung für uns macht).

 

Wir arbeiten – unserem Pflegegrundsatz folgend – partnerschaftlich mit allen Beteiligten (Angehörige / Bezugspersonen, Mobiler Hilfsdienst, ÄrztInnen, Krankenversicherung,…) zusammen und geben – soweit dies zur Erfüllung unseres Auftrages erforderlich ist – Daten an die Beteiligten weiter. Mit Inanspruchnahme unserer Leistung stimmen Sie diesem Austausch zu.Sie können aber jederzeit einer unseres Erachtens sinnvollen partnerschaftlichen Zusammenarbeit per e-Mail pflege@krankenpflegeverein-jagdberg.at oder schriftlich Oberdorf 15, 6822 Satteins widersprechen und eine Informations- und Datenweitergabe an Angehörige / Bezugssystem, Mobiler Hilfsdienst, andere Einrichtungen etc. ablehnen.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir darüber hinaus zur Verschwiegenheit über alle uns anvertrauten Angelegenheiten oder uns sonst in unserer Eigenschaft bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind (vgl. § 6 GuKG); gleiches gilt für die von uns mit der Erbringung unserer Leistungen eingesetzten Personen. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt daher ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, bzw. des GuKG (etwa im Zusammenhang mit Mitteilungen an Träger der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten zum Zwecke der Honorarabrechnung oder gegenüber anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf die für die Behandlung und Pflege erforderlichen Auskünfte), insb. zur Erfüllung Ihres Auftrages oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung.

 

Bei Verdacht einer schweren Straftat sind wir mitunter verpflichtet, Anzeige zu erstatten (vgl. § 7 GuKG) bzw. dem Pflegschaftsgericht über strafrechtlich relevante Übergriffe zu berichten, wenn Sie Ihre Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen können und dies zu Ihrem Schutz erforderlich ist (vgl. § 8 Abs 2 Z 2 GuKG).

 

Wir geben Ihre Daten einschließlich der Gesundheitsdaten zu statistischen Zwecken an die Landesstelle für Statistik weiter, wo sie derart verschlüsselt werden, dass der Personenbezug zum frühestmöglichen Zeitpunkt beseitigt ist. In der Folge werden nur pseudonymisierte Daten an die Fachabteilung der Vorarlberger Landesregierung für die Verfassung von Berichten und Durchführung von Auswertungen (Bedarfs- und Entwicklungsplan) übermittelt. Pseudonymisieren heißt, dass – ohne weitere Informationen, deren Weitergabe der Landesstelle für Statistik untersagt ist – kein Rückschluss auf Ihre Person mehr möglich ist.

 

 

  1. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft / Inanspruchnahme unseres Leistungsangebots, darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (vgl. GukG, BAO) sowie zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche oder Durchsetzung berechtigter Ansprüche
(vgl. § 1489 ABGB).

 

  1. Welche Rechte stehen mir im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu?

 

Sie haben – in Entsprechung der Voraussetzungen des Datenschutzrechtes – jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragung.

 

Beschwerden können Sie an die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, richten.

 

 

  1. Wie wird mit Datensicherheit umgegangen?

 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verlust, Verwendung und Manipulation.

 

Ungeachtet unserer Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Selbiges gilt, wenn Sie uns Informationen per e-Mail zukommen lassen oder einer Kommunikation via e-Mail zustimmen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von uns verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (zB Hackangriff auf e-Mail-Account, Abfangen von e-Mails usw.).

 

  1. Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Internetauftritt

 

  1. a) Cookies

 

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Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

 

Protokoll über die 35. Generalversammlung am 23.3.2018 in Röns

 

PROTOKOLL

über die 35. Generalversammlung des Krankenpflegeverein Jagdberg, abgehalten am 23. März 2018 im Magnussaal in Röns um 19 Uhr 30.

Entschuldigt: Simone Benetz-Kochhafen, Kitty Hertnagl, Karin Sonderegger, Claudia Gehrmann, Herbert Schwendinger, Gabi Wirth, Marianne Matt, Fritz Halbwirth, Pfarrer Theo Fritsch

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Obmann Georg Häusle eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Mitglieder und  Freunde des KPV Jagdberg und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Ein herzliches Grüß Gott an alle Anwesenden, besonders an unser Ehrenmitglied Siegfried Jenni aus Schlins der 25 Jahre das Amt des Schriftführers übernommen hat. Ein besonderer Gruß auch an den Vertreter des Landesverbandes Herrn Mayer. Danke auch für das Kommen an die Bürgermeister Anton Gohm, Anton Metzler, Gerold Mähr, Walter Rauch, Anton Mähr und Frau Bürgermeister Gaby Mähr, Landtagsabgeordneter Markus Hartmann, an ihn noch nachträglich herzliche Gratulation zum neuen Amt in der Landesregierung, Herrn Pater Niklaus Mottier, Dr. Walter Herrnhof, Altbürgermeister Othmar Duelli und unserer langjährige Pflegeleiterin Frau Heidi Muther. Ein besonderer Dank an unsere MOHI Mitarbeiter die die Bewirtung übernommen haben.
Im Anschluss an die Versammlung erfolgt eine kurze Einleitung von sicheres Vorarlberg und im Anschluss die Vorführung des Seniorentheaters.

  1. Gedenken an verstorbene Mitglieder

Obmann Georg Häusle bittet um eine Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder. Im letzten Jahr sind 13 Mitglieder verstorben.

  1. Tätigkeitsberichte:

Obmann Georg Häusle

Der Vorstand führt den Krankenpflegeverein ehrenamtlich. Zu den Aufgaben gehört die Organisation von KPV, MOHI und Case Management.
Georg bedankt vor allem bei den Mitarbeiterinnen für die tolle Leistung die täglich erbracht werden.
Im Jahre 2017 waren mehrere Vorstandssitzungen, eine erweiterte Vorstandssitzung. Ebenso wurden die notwendigen Fortbildungen und Besuche bei anderen Krankenpflegevereinen absolviert. Eine weitere Herausforderung für die Zukunft werden sicherlich die neuen EU Richtlinien sein. Bisher sind in den bisher bekannten Vereinbarungen keine wirklichen Vorteile zu sehen, im Gegenteil es kommen höhere Kosten auf uns zu.
Im Herbst 2018 wird das «Doktorhaus» in Satteins fertiggestellt. Hier entstehen Räumlichkeiten für betreubares Wohnen, für den Gemeindearzt und für den Krankenpflegeverein. Dies wird sicherlich eine erfreuliche neue Situation für unseren Tagestreff und für weitere Nutzung durch den KPV.

Mitarbeiterteam Pflege, MOHI und Casemanagement

Gerda Winkler begrüßt die Anwesenden recht herzlich und bedankt sich für ihr Kommen.

Ein kurzer Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Pflege wird der Versammlung an Hand von Folien vorgestellt. Das Team hat ca. 5000 Hausbesuche gemacht, insgesamt wurden in der Pflege 4 132 Stunden geleistet. Für das gute Gelingen der vielfältigen Herausforderungen ist es notwendig, dass das Team von MOHI, Casemanagement  die Betreuungseinrichtungen und Ärzte hervorragend zusammenarbeiten, was beim KPV Jagdberg sicher gegeben ist. Das Projekt 75+ wird ebenfalls von Frau Gerda Winkler übernommen. Ganz besonders wird der gemeinsame Ausflug nach Hittisau erwähnt, hier ein Danke an den Vorstand für die Ermöglichung und die Finanzierung dieses interessanten und geselligen Tages. Im Anschluss verliest Gerda Winkler einen Brief von Angehörigen eines Betreuten.

Frau Trautz Brigitte erläutert ihre Arbeiten im letzten Jahr für das Case Management. Insgesamt wurden 371,5 Stunden geleistet. 34 Klienten wurden betreut, im Vergleich zum Jahre 2012, damals wurden 12 Klienten betreut. Sehr ausführlich wird der Versammlung erläutert was alles über das Casemanagement abgewickelt werden kann oder auch soll.
Gabi Furxer begrüßt als MOHI Einsatzleiterin die Versammlung. Im MOHI waren 51 Helferinnen im Einsatz und es wurden 10 841 Stunden geleistet. Im Vergleich von 2014 bis 2017 ergibt sich eine Steigerung von 19 %. Die MOHI Mitarbeiterinnen machen für ihre Arbeit immer wieder Schulungen, diese Schulungen gewährleisten auch eine fachliche Betreuung. Immer wieder können langjährige Mitarbeiterinnen geehrt werden und auch das Gesellige kommt nicht zu kurz, z.B. durch MOHI Frühstück, Jassnachmittag, MOHI Landestreffen. Eine sehr gut besuchte Veranstaltung war zum Thema Demenz im Sozialzentrum Satteins.

Der Tagestreff in Schlins kann immer Dienstag und Donnerstag besucht werden. Es wurden 3 736 Stunden Arbeit geleistet, mit durchschnittlich 18 Besuchern wird der Tagestreff sehr gut angenommen. Gabi Wirth lädt alle ein sich einen Besuch im Tagestreff zu überlegen, sie würde sich sehr freuen. Ein besonderes Danke an die MOHI Helferinnen die sich hier einsetzen und ihre Dienste verrichten.

Brigitte Trautz bedankt sich im Namen vom Mitarbeiterteam beim Vorstand für das Vertrauen, den Bürgermeistern für die Wertschätzung, ebenso bei Mario Bettega, den Hausärzten und bei den MOHI Helferinnen und natürlich bei allen Besuchern und Betreuten.

Georg Häusle bedankt sich für bei den zahlreichen Besuchern, im Besonderen bei  allen Vertretern der Gemeinden und ein besonderes Danke an unsere Mitarbeiter.  Ein besonderer Dank auch an alle Vorstandsmitglieder, es ist wirklich ein tolles Zusammenarbeiten.

Er bittet die Versammlung die vorgelegten Berichte zu genehmigen. Einstimmige Annahme

  1. Rechnungsabschluss 2017

Kassier Otmar Berchtel erläutert den Jahresabschluss 2017 und verliest den    Kassabericht über das Geschäftsjahr 2017, welches mit einem Überschuss von Euro 4 438,95 abgeschlossen wurde.

Beim MOHI ergibt sich für das Jahr 2017 ein Abgang von Euro 31 638,00. Dieser Abgang wird anteilig nach Einwohner von den Mitgliedsgemeinden abgedeckt.

Alle Mitgliedsgemeinden zusammen leisten für den KPV Sockelbeiträge in Höhe von Euro 31 537,00, und für die MOHI Abgangsdeckung Euro 31 637,88, somit insgesamt 63 174,88 Euro, dies gibt Kosten pro Einwohner von Euro 8,73.

Herr Markus Hartmann berichtet, dass er gemeinsam mit Frau Rauter Martina am 15.3.2018 eine Kassaprüfung bei Otmar Berchtel durchgeführt hat. Markus Hartmann sieht sehr positiv die vielen Spenden anlässlich Bezahlung der Mitgliedsbeiträge. Otmar Berchtel hat das Amt  des Kassiers schon 25 Jahre inne, dafür Danke und einen besonderen Applaus.  Die Geldbestände stimmen mit den Bankauszügen und dem Kassabericht überein. Das inzwischen umfangreiche Aufgabengebiet wurde ordnungsgemäß erledigt, die Buchhaltung wird hervorragend geführt. Er bedankt sich im Namen aller Mitglieder bei Otmar Berchtel für die hervorragende Arbeit als Kassier und bittet um Entlastung von Kassier und Vorstand.

Der Rechnungsabschluss 2017 wird einstimmig genehmigt, ebenso ist die Entlastung vom Vorstand.

  1. Anträge von Mitgliedern sind keine eingegangen
  2. Allfälliges:

Herr Mayer überbringt Grüße vom Landesverband und bedankt sich für den Einsatz im Sinne des Krankenpflegevereins. Er ist von den vorgebrachten Berichten sehr beeindruckt und lobt die geleistete Arbeit in der Region. Derzeit sind es im Land Vorarlberg ca. 62 000 Haushalte die Mitglieder in Krankenpflegevereinen sind.
Es wird sicher in Zukunft schwieriger werden diplomierte Kräfte zu bekommen, da eine zweijährige Ausbildung zur Assistentin oder eine einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer angeboten wird. Diese Akademisierung wird vom Landesverband nicht eindeutig befürwortet, hier werden höhere Lohnkosten auf den Verband zukommen..
Beim MOHI gibt es in Vorarlberg 51 eingerichtete Hilfsdienste. Es wurden insgesamt 4 500 Personen betreut, 40 % sind über 85 Jahre alt. Die Abwicklung beim MOHI ist verwaltungsmäßig schwieriger geworden. Von den 2000 Beschäftigten sind 70 % neue Selbstständige, 30 % sind unter der Geringfügigkeitsgrenze. Neu ist heuer, dass zum ersten Mal das Land Vorarlberg Euro 500 000,00 zur Verfügung gestellt hat, so konnten einige Vereine auch MOHI Mitarbeiten als Dienstnehmer übernehmen.

Zum Abschluss ein großes Lob an das Pflegeteam und das MOHI Team für ihren Dienst am Nächsten, dafür herzlichen Dank.
Danke auch an den ehrenamtlichen Vorstand.

Bürgermeister Anton Gohm begrüßt alles recht herzlich. Danke im Namen aller «Kollegen» an das Ausschussteam, danke an die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter der Pflege, MOHI, Casemanagement. Wie aus dem Bericht der Mitarbeiter ersichtlich wird sehr aufwändige und herausfordernde Arbeit geleistet, dies wird keineswegs als selbstverständlich genommen.

Obmann Georg Häusle schließt die 35. Generalversammlung des KPV Jagdberg, bedankt sich bei allen für ihr Kommen und bittet um Aufmerksamkeit für den anschließenden Vortrag von Frau Andrea Gross von Sicheres Vorarlberg und dem anschließenden Seniorentheater mit der Vorführung «Ein falscher Schritt».
Ende der Versammlung: 20 Uhr 20

 

Frau Gross wünscht allen einen guten Abend im Namen von Sicheres Vorarlberg und viel Vergnügen beim anschließenden Theater.

Nach einigen interessanten und wichtigen Tipps zur Prävention von Sturzgefahren wurde die Versammlung bei einer Gulaschsuppe vom MOHI verköstigt.

 

Schriftführerin Anita Lins

 

 

EINLADUNG

Der Vorstand des Krankenpflegevereines Jagdberg lädt alle Mitglieder und Interessenten zur

  1. Generalversammlung

am Freitag, dem 23. März 2018 um 19 Uhr 30 im Magnussaal in Röns recht herzlich ein.

 

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Gedenken an Verstorbene Mitglieder
  3. Tätigkeitsberichte:
  • Obmann Georg Häusle
  • Pflegeleiterin DGKS Gerda Winkler
  • Einsatzleiterin Case Management DGKS Brigitte Trautz
  • Einsatzleiterin MOHI/Tagetreff Gabi Furxer

Annahme und Genehmigung

  1. Rechnungsabschluss 2017:
  • Bericht des Kassiers
  • Stellungnahme der Rechnungsprüfer
  • Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2017
  • Entlastung des Vorstandes
  1. Beratung über Anträge von Mitgliedern die mindestens eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung eingebracht wurden
  2. Allfälliges

 

Im Anschluss an die Versammlung wird nach einer kurzen Einleitung von „Sicheres Vorarlberg“ mit viel Humor das Seniorentheater „Ein falscher Schritt“ vorgeführt.

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

Obmann Georg Häusle

 

 

Zu Getränken und einem kleinen Imbiss sind die Besucher der Generalversammlung recht herzlich vom KPV Jagdberg eingeladen!

Protokoll Generalversammlung KPV 24.3.2017

Protokoll

über die 34. Generalversammlung des Krankenpflegeverein Jagdberg, abgehalten am 24. März 2017 im Vereinshaus in Satteins um 19 Uhr 30. Entschuldigt: Simone Kochhafen, Heidi Muther, Pater Niklas Mottier, Annette Egger, Dr. Herrnhof, Gehrmann Claudia, Frau Dr. Jäger, Bgm. Anton Gohm

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Obmann Georg Häusle eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Mitglieder und  Freunde des KPV Jagdberg und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein herzliches Grüß Gott an alle Anwesenden, besonders an unser Ehrenmitglied Siegfried Jenni aus Schlins. Siegfried war seit der Gründung des KPV über 25 Jahre Schriftführer beim KPV Jagdberg, dafür nochmals Danke. Ein besonderer Gruß auch an die Vertreterin des Landesverbandes Frau Gabi Wirth. Danke an Gerda Rundel für die Tischdekoration, die schon über lange Jahre von ihr erledigt wird und immer wieder sehr ideenreich gestaltet ist. Georg Häusle bittet um Ergänzung des Tagesordnungspunktes: Bestimmung eines Rechnungsprüfers. Einstimmige Annahme

2. Tätigkeitsberichte
Obmann Georg Häusle
Der Vorstand führt den Verein ehrenamtlich. Zu den Aufgaben gehört die Organisation von KPV, MOHI und Case Management. Für die Erledigung der anstehenden Sachthemen waren im vergangen Jahr mehrere Sitzungen und Vorstandssitzungen erforderlich, welche immer im guten Einvernehmen und mit fachlichem Einsatz positiv abgehalten werden konnten
Aufgrund unserer derzeitigen Aufteilung der Funktionen im geschäftsführenden Vorstand sind wir sehr schnell in der Lage auf die notwendigen Aufgaben zu reagieren und anstehende Probleme zu lösen. Es besteht ein sehr angenehmes, konstruktives Miteinander im Vorstand, ebenso freuen wir uns über ein tolles Betriebsklima unter den MitarbeiterInnen. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Vorstand klappt hervorragend und ist getragen von gegenseitigem Respekt und Vertrauen.
Seit 1.8.2017 ist Frau Furxer als MOHI Einsatzleiterin und Leiterin des Tagestreffs im KPV Jagdberg beschäftigt. Frau Birgit Bachmann hat sich beruflich verändert, wodurch eine Nachbesetzung notwendig wurde. Frau Furxer hat sich sehr gut eingearbeitet und erledigt die ihr übertragenen Aufgaben hervorragend. Im Team ist sie eine wertvolle Unterstützung und die Zusammenarbeit mit ihr ist sehr angenehm und für alle ein Gewinn. In der Vorstandssitzung am 13.12.2016 wurde Frau Simone Jenni, als Beirätin in den Vorstand für die Gemeinde Röns kooptiert.
Die Einführung des Pflegebeitrages war ein wichtiger Schritt für die finanzielle Absicherung des Vereins. Wie aus dem anschließenden Rechnungsbericht zu entnehmen ist war diese Maßnahme auch unbedingt notwendig. An dieser Stelle ein Dank an die Gemeinden für die Unterstützung..
Obmann Georg Häusle richtet seinen Dank für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr an die gesamte Mannschaft im Vorstand und den Mitarbeitern im Krankenpflegeverein, Mobilen Hilfsdienst und im Casemangement und Tagestreff.
Der KPV wird sich beim neuen „Doktorhaus“ in Satteins einmieten und diese Räumlichkeiten vorwiegend für den MOHI Tagestreff nutzen.

Mitarbeiterteam Pflege, MOHI und Casemanagement
Gerda Winkler begrüßt die Anwesenden recht herzlich und bedankt sich für ihr Kommen.
Für die heurige Generalversammlung haben die Einsatzleiterinnen gemeinsam einen kurzen Film über ihre Arbeit vorbereitet und möchten diesen der Generalversammlung vorstellen.
Das sehr umfangreiche Aufgabengebiet und die notwendigen Unterstützungen bei unseren Betreuten wurden sehr gut erläutert. Ein solcher „filmischer“ Rückblick stellt sehr anschaulich dar wie notwendig eine Einrichtung wie der KPV Jagdberg ist und wie gemeinsam gemeindeübergreifend gearbeitet wird. Ein großes Lob seitens der Versammlung für die Präsentation.

Gerda Winkler bedankt sich für die Aufmerksamkeit, wünscht noch eine gute Versammlung. Ein besonderes Dankeschön richtet sie namentlich an Georg, Otmar und Anita für das immer offene Ohr für Probleme oder Anregungen, Wünsche. Georg Häusle bedankt sich recht herzlich für den tollen Film, der sehr aufschlussreich und interessant war. So kann doch ein Überblick für alle Anwesenden sehr lebendig und aufschlussreich gezeigt werden.

Er bittet die Versammlung die vorgelegten Berichte zu genehmigen. Einstimmige Annahm

3. Vorlage und Genehmigung Rechnungsabschluss 2016
Kassier Otmar Berchtel erläutert den Jahresabschluss 2016 und verliest den Kassabericht über das Geschäftsjahr 2016, welches mit einem Überschuss von Euro 1 221,62 abgeschlossen wurde.
Beim MOHI ergibt  sich für das Jahr 2016 ein Abgang von Euro 11 760,41. Dieser Abgang wird anteilig nach Einwohner von den Mitgliedsgemeinden abgedeckt.
Im Jahr 2016 errechnen sich somit die geleisteten Kosten der Gemeinden pro Einwohner für Sockelbeitrag und Abgang MOHI mit Euro 6,01.
Herr Malin Rudolf berichtet, dass er gemeinsam mit Frau Rauter am 13.3.2017 eine Kassaprüfung bei Otmar Berchtel durchgeführt hat. Die Geldbestände stimmen mit den Bankauszügen und dem Kassabericht überein. Das inzwischen umfangreiche Aufgabengebiet wurde ordnungsgemäß erledigt, die Buchhaltung wird hervorragend geführt. Er bedankt sich im Namen aller Mitglieder bei Otmar Berchtel für die hervorragende Arbeit als Kassier und bittet um Entlastung von Kassier und Vereinsleitung.
Der Rechnungsabschluss 2016 wird einstimmig genehmigt, ebenso ist die Entlastung des Vorstandes einstimmig beschlossen.
Die Statuten bestimmen, dass neue Kassaprüfer nach vier Jahren gewählt werden müssen. Herr Markus Hartmann aus Dünserberg stellt sich für dieses Amt zur Verfügung. Einstimmiger Beschluss. In diesem Zusammenhang ein herzliches Danke an Rudi Malin für seine vierjährige Tätigkeit als Kassaprüfer.

4. Kooptierung Beirätin Simone Jenni
Am 13.12.2016 wurde Frau Simone Jenni als Beirätin für die Gemeinde Röns kooptiert. Die Versammlung bestätigt einstimmig die Aufnahme. Simone Jenni ist die Tochter von Siegfried Jenni und wohnt seit einem Jahr in Röns. Gerne stellt sie sich für dieses Amt zur Verfügung.

5. Wahl Obmann KPV Jagdberg
Georg Häusle stellt sich der Wiederwahl für eine weitere Funktionsperiode  als Obmann zur Verfügung. Bürgermeister Anton Metzler bedankt sich für diese Bereitschaft. Er leitet die Wahl des Obmannes und bittet die Versammlung um Abstimmung. Georg Häusle wird von der Versammlung einstimmig zum Obmann gewählt.

Bgm. Anton Metzler bedankt sich im Namen aller Gemeinden für die ehrenamtliche Tätigkeit des Ausschusses, Dank auch an alle Mitarbeiter des KPV und des MOHI im vergangenen Jahr.

6. Wahlen – Vorstandsmitglieder KPV Jagdberg
Für Wahlen in den Ausschuss stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl: Otmar Berchtel, Kassier Herlinde Metzler, Obmannstellvertreterin Anita Lins, Schriftführerin Karin Sonderegger, Beirätin Schlins Simone Jenni, Beirätin Röns
Frau Regina Trautz und Christine Müller legen ihre Funktion als Beiräte zurück. Dadurch sind Neuwahlen notwendig. Frau Annette Egger stellt sich als Beiräten für die Gemeinde Düns für dieses Amt zur Verfügung.
Die Wahl des gesamten Ausschusses erfolgt einstimmig. Der Ausschuss bedankt sich bei Regine Trautz und Christine Müller für ihre bisherige Mitarbeit im Ausschuss mit einem Blumengruß.

7. Anträge von Mitgliedern sind keine eingegangen

8. Allfälliges:
Auf Vorschlag von Herrn Kalb wird eine Gedenkminute für verstorbene Mitglieder des KPV abgehalten. Georg Häusle bittet die Versammlung sich zu erheben. Frau Gabi Wirth überbringt Grüße vom Landesverband und bedankt sich für den Einsatz im Sinne des Krankenpflegevereins. Sie ist von den vorgebrachten Berichten sehr beeindruckt und lobt die geleistete Arbeit in der Region Jagdberg. In Zukunft wird sicher immer mehr Unterstützung aus öffentlicher Hand benötigt werden und somit müssen immer mehr professionelle Dienste, wie z.B. Unterstützung durch den Krankenpflegeverein, eingesetzt werden, da sich die Familienstrukturen grundsätzlich geändert haben. Aus einer Notsituation entstand schon vor über 100 Jahren im Jahre 1899 der Krankenpflegeverein Lustenau. Damals waren ausschließlich geistige Schwestern in der Krankenpflege tätig welche unentgeltlich ihre Dienste verrichteten. Durch den vermehrten Wegfall der „gratis“ Mitarbeiter, kamen viele Krankenpflegevereine in eine finanzielle Notsituation. Um eine Weiterführung der Vereine zu ermöglichen, hat sich das Land Vorarlberg in den 70iger Jahren entschlossen Förderbeiträge zu leisten, wobei jedoch immer noch ein großer Teil der Finanzierung durch die Vereine getragen werden müssen. Dafür ist es unbedingt notwendig die Vereinsstruktur mit der freiwilligen Mitgliedschaft zu erhalten. Derzeit sind es im Land Vorarlberg ca. 62 000 Haushalte die Mitglied in Krankenpflegevereinen sind. Zum Abschluss ein großes Lob an das Pflegeteam und das MOHI Team für ihren Dienst am Nächsten, dafür herzlichen Dank. Danke auch an den ehrenamtlichen Vorstand und Gratulation zur Wahl des Obmannes und Wiederwahl des Vorstandes.

Bürgermeister Anton Metzler bedankt sich beim Pflegeteam für die Teilnahme bei Projekt Praeveniere in der Gemeinde Satteins. Dies hat unbürokratisch und ganz toll geklappt. Im Weiteren informiert er darüber, dass die Physiotherapeutin Monika Amann wieder einen Gymnastikkurs für Senioren 70+ in der Gemeinde Satteins anbietet. Genaue Informationen folgen im Walgaublatt. Herlinde Metzler gratuliert Georg zu seiner 20-jährigen Tätigkeit im Ausschuss des KPV Jagdberg, davon drei Jahre als Obmann. Mit einem „Buchgeschenk“ bedankt sich der Vorstand für seinen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.

Obmann Georg Häusle schließt die 34. Generalversammlung des KPV Jagdberg, bedankt sich bei allen für ihr Kommen und bittet um Aufmerksamkeit für den anschließenden Vortrag von Frau Mag. Fleisch zum Thema „Wertschätzung als Beitrag zur Lebensqualität“.

Ende der Versammlung: 20 Uhr 30
Schriftführerin Anita Lins

 

 

Einhebung Pflegebeitrag

Wir sorgen bei den Patienten zu Hause für professionelle Pflege und in Zusammenarbeit mit dem Arzt für medizinische Betreuung.

Gerne möchten wir wie bisher für Sie die Leistungen des Krankenpflegevereins auf unserem hervorragenden Niveau halten und Ihnen die bestmöglichen Hilfeleistungen anbieten. Doch auch bei uns müssen die stetig anfallenden Kostensteigerungen bewältigt werden.

Um für die Zukunft eine solide finanzielle Basis zu sichern, wird
für geleistete Hilfe durch unsere fachlichen Pflegekräfte ein Pflegebeitrag von Euro 10,00 pro Stunde eingehoben. Natürlich werden die erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

Für Ihr Verständnis für diese Maßnahme recht herzlichen Dank!

Ein Dorf bewegt – Gesundheitstag in Schnifis

 

Eine tolle Veranstaltung – wir waren dabei!

Viele Besucher haben unseren schön dekorierten Stand besucht und sich über unsere Tätigkeiten informiert. Oft waren sie überrascht, wie sich die Werte der Blutdruckmessung vor und nach der Nordic Walking Runde mit Fritz Amann verändern.

Herr Hartinger hatte bei der Wassertrete alle “Füsse” voll zu tun, um die richtigen Anleitungen zum Kneippen an den Mann bzw. an die Frau zu bringen. Viele gute Tipps, nicht nur zum Kneippen, wurden von Toni weitergegeben. DANKE!

Eines hat sich an diesem Gesundheitstag eindeutig gezeigt: Wer sich bewegt – bewegt etwas!

Danke an unsere Mitarbeiter, unsere Helfer, die Vorstandsmitglieder und natürlich nicht zuletzt an die Interessierten – gemeinsam ist es uns gelungen die vielfältigen Aufgaben des KPV Jagdberg mit den Bereichen Pflege, Case Management, MOHI und Tagestreff der Bevölkerung näher zu bringen!

 

Wir sind dabei –

der Krankenpflegeverein betreut von 11 bis 16 Uhr 30 einen Informationsstand beim Pfarrplatz in Schnifis. Unterstützung bekommen wir durch begleitete Nordic Walking Touren mit Fritz Amann und mit Tipps zu Massageanwendungen von Karl Heinz Hutter.

Bewegung gibt es auch bei der Wassertrete – betreut durch den MOHI erhalten Sie von Naturheilpraktiker Anton Hartinger, den Besuchern der Generalversammlung bestens bekannt, von 13 Uhr bis 16 Uhr 30 Anleitungen zum richtigen Kneippen.

Wir freuen uns auf viele Besucher – weitere Informationen unter www.schnifis.at