Spenden
Die Spenden bilden in unserer Finanzgebarung eine
wesentliche Rolle. Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass viele
Privatpersonen aber auch Vereine, Firmen und andere Gruppierungen zu
verschiedensten Anlässen zu Gunsten der Krankenpflege namhafte Spenden
zukommen lassen. Dafür möchten wir einen verbindlichen Dank aussprechen.
W i c h t i g
Der KPV-Jagdberg ist seit
2009 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als begünstigter
Spendenempfänger (Reg.Nr.: SO
1189)
veröffentlicht. Somit sind Privatspenden (z.B. Gedenkspenden, Spenden zum
Mitgliedsbeitrag) ab 2009 als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Bei
Privatspenden werden nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Unternehmen
können grundsätzlich auch Sachspenden mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
Der Spendenabzug ist betragsmäßig begrenzt mit 10 % des Gesamtbetrages der
Vorjahreseinkünfte.
Wie ist der Abzug von
Spenden beim Finanzamt geltend zu machen ?
Als Sonderausgaben
abzusetzende Spenden müssen in die Erklärung zur (Arbeitnehmer-) Veranlagung
(L1) bei der KZ 451eingetragen
werden.
Spendenkonto des KPV-Jagdberg
Raiffeisenbank Frastanz-Satteins,
Kontonummer: 2.410.520, Bankleitzahl: 37424
|